Rechtsgebiete
Erbrecht
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Meine anwaltliche Tätigkeit umfasst die Beratung und Vertretung bei der Erstellung und Gestaltung
von Testamenten und Erbverträgen. Zu meinen Leistungen zählen das Klären und Durchsetzen von
Erb- und Pflichtteilsansprüchen, das Abwehren von nicht berechtigten Ansprüchen,
das schlichtende Einwirken bei Erbstreitigkeiten. Und die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Soll Privat- oder auch Geschäftsvermögen, z. B. Immobilien, durch eine vorweggenommene Erbfolge oder
auch durch eine Schenkung übertragen werden, berate ich Sie sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch
bei der Ablaufplanung.
Ich berate Sie aber auch nach dem Erbfall, z. B. ob das Erbe tatsächlich anzutreten ist oder
wegen Überschuldung besser ausgeschlagen werden sollte.
Kommen Sie rechtzeitig zur anwaltlichen Beratung, um den Ablauf von Ausschlagungsfristen zu vermeiden.
Desweiteren unterstütze ich Sie bei der Gestaltung von Vorsorge- und Generalvollmachten sowie Patientenverfügungen.
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