Rechtsgebiete
Verkehrsrecht
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Zum Verkehrsrecht zählt das Verkehrsstrafrecht und das Verkehrszivilrecht.
Beim Verkehrszivilrecht mache ich für Sie berechtigte Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
aus Verkehrsunfällen geltend oder prüfe, ob eine Abwehr solcher Ansprüche erfolgversprechend ist.
Hierzu gehören Schäden am Fahrzeug, Wertminderungen des Fahrzeuges durch den Unfall, Nutzungsentschädigungen
und Schmerzensgeld für erlittene körperliche Schäden.
Dazu Übernehme ich die Unfallregulierung gegenüber Versicherungen.
Tipp: Machen Sie bitte vor Ort nach einem Verkehrsunfall schon aus Gründen des Bestehenbleibens
Ihres Versicherungsschutzes keine Aussagen über Ihre Schuld.
Meine Tätigkeit umfasst auch Ihre Vertretung in Bußgeldverfahren bei Vergehen im Straßenverkehr,
z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen und Parkverstößen.
Im Verkehrsstrafrecht vertrete ich Sie z. B. bei Unfallflucht als Beschuldigter oder Geschädigter,
bei Trunkenheitsfahrten und anderem Fehlverhalten im Straßenverkehr.
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